Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Guiding und Miete

Gegenstand

Diese Regelung bildet die Grundlage für alle bei Bike Sport Simplon GmbH gebuchten Kurse, Touren, Events und Produkte, soweit im Einzelfall keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Einzelverträge zwischen Bike Sport Simplon GmbH und dem Kunden. Für Produkte und Dienstleistungen aus unserem Shop gelten separate AGBs.

Anmeldung und Zahlungsfristen

Die Anmeldung erfolgt online auf der Angebotsseite auf www.cubestoresimplon.ch, per E-Mail an guide@bikesportsimplon.ch oder mündlich. Als angemeldet gilt, wer die Buchung schriftlich per E-Mail durch Bike Sport Simplon GmbH bestätigt bekommen hat. Der Buchungsbestätigung liegt die Rechnung mit Bankverbindung bei. Die Bezahlung kann per Twint, per Banküberweisung oder Bar getätigt werden. Eintägige Veranstaltungen sind bis spätestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstag zu bezahlen. Mehrtägige Veranstaltungen sind 28 Tage im Voraus zu bezahlen.

Rücktritt durch einen Teilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Angebot zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftliche zu erfolgen. Für eintägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 28 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht.
  • Ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung werden 30% des Veranstaltungspreises fällig.
  • Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung werden 60% des Veranstaltungspreises fällig.
  • Ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.
  • Für mehrtägige Angebote gelten folgende Stornierungsgebühren:
    • Bis 56 Tage vor der Veranstaltung gilt kostenloses Rücktrittsrecht.
    • Ab dem 56. Tag vor der Veranstaltung werden 30% des Veranstaltungspreises fällig.
    • Ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung werden 60% des Veranstaltungspreises fällig.
    • Ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung oder bei Nichtantritt werden 100% des Veranstaltungspreises fällig. Für Angebote mit Dienstleistungen Dritter (z.B. Hotel, Flug, Transport u.s.w.) gelten dieselben Stornierungsgebühren zuzüglich allfälligen Stornierungskosten des Dienstleistes, welche von Bike Sport Simplon GmbH an den Kunden weiter verrechnet werden.

Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Bike Sport Simplon GmbH.

Aufgrund eines vorzeitigen Abbruchs einer angetretenen Veranstaltung, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können keine
Rückerstattungen erfolgen. Dem Kunden wird empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

Rücktritt durch den Organisator

Wir behalten uns vor, Touren bei zu geringer Beteiligung, sehr schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Bei abgesagten ober verschobenen Veranstaltungen werden bereits geleistete Bezahlungen des Kunden rückerstattet. Bei frühzeitigem Abbruch von Veranstaltungen infolge schlechten Witterungsverhältnissen, Naturgewalten, Unfall und Ereignissen höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung noch ausstehender Leistungen des Organisators. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Der Kunde verpflichtet sich folgende Regeln einzuhalten:

  • Teilnahme mit technisch einwandfreiem Bike. Tragen geeigneter Sicherheitsausrüstung (Helm ist obligatorisch)
  • Tragen und mitführen der Witterung, dem Austragungsort und der Jahreszeit angepasster Kleidung
  • Mitführen von Getränken, Verpflegung und persönlichen Medikamenten
  • Mitführen von spezifischen Material und Geräten, insbesondere Ladegerät und geladene Akkus für E-Bikes
  • Eigenverantwortliches Handeln, insbesondere die Selbsteinschätzung ob eine Stelle dem eigenen Können entspricht und gefahren werden kann oder ob besser geschoben oder getragen wird
  • Respektvolles Verhalten gegenüber der Umwelt und den Mitmenschen, insbesondere anderen Kursteilnehmern, Wanderern und Bahnbenützern
  • Meldung von Allergien (z.B. Bienen) an den Guide vor der Tour
  • Befolgen der Weisungen des Bike Guides während der Veranstaltung
  • Verfügen über die in der Ausschreibung geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen Bike Sport Simplon GmbH behält sich vor, bei Nichteinhaltung einzelner Regeln den Teilnehmer unmittelbar von der Veranstaltung auszuschliessen.

Allgemeine Bestimmungen

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass Veranstaltungsverlauf und Veranstaltungsdauer - z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegbedingungen - jederzeit Änderungen unterliegen kann und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Heimreise nach vorne oder nach hinten verschieben kann. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können. Im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vom Teilnehmer vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen sind nicht verpflichtet für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

Haftung

Bike Sport Simplon GmbH übernimmt gegenüber dem Teilnehmer die Verantwortung als Veranstalter für eine sorgfältige Auswahl, Organisation, Beschaffung der vereinbarten Reise-, Service-, Dienstleistungen und Produkte.

Haftungsausschluss

Bike Sport Simplon GmbH haftet nicht für auf Transporten (Flug, Zug, Schiff und Bussen usw.) entstandene Schäden am Fahrrad inkl. Gepäck. Ebenso nicht bei Diebstahl des Fahrrads unterwegs. Versicherung für Fahrrad und Gepäck ist Sache des Teilnehmers. Bike Sport Simplon GmbH empfiehlt unbedingt ein Abschluss einer Reise- und Gepäcksversicherung. Weiter haftet der Teilnehmer auch bei Beschädigungen oder Verlust des bei Bike Sport Simplon GmbH geliehenen Mietmaterials und Mietbikes. Bei Buchungen von Aktivitäten und Ausflügen bei externen Leistungsträgern am Reiseziel, übernimmt Bike Sport Simplon GmbH keine Haftung. Allfällige Schadensansprüche durch die Nutzung von Produkten der Bike Sport Simplon GmbH (wie z.B. GPS-Strecken& Routen, Ersatzmaterial u.s.w.) sind ausbedungen. Mountainbiking ist mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Stürze, Kollisionen mit motorisiertem Verkehr, Steinschlag im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jedem Teilnehmer ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Des Weiteren haftet Bike Sport Simplon GmbH nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand der Bikes, welche während der Fahrt verursacht werden. Eingeschlossen sind dabei auch die Mietbikes, z.B. weil Schäden und starke Abnützungen während des Gebrauchs oder Transport entstehen können.

Bildmaterial

Das entstandene Film- und Bildmaterial (worauf Teilnehmer/Innen abgebildet sind) darf sofern kein Gegenbericht des Teilnehmers/Inn vorliegt- von Bike Sport Simplon GmbH für Dokumentationen und Werbung in jeglicher Form verwendet werden.

Mietbikes und Zubehör

  1. Der Mieter trägt die volle Haftung für das Leihobjekt.
  2. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter übernimmt das Bruchrisiko zu 100% und das Diebstahlrisiko zu 100%
  3. Im Falle von Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Zeitwert des Leihobjektes in Rechnung gestellt, bzw. angelastet. (Der Zeitwert wird über uns nach Statistik ermittelt.)
  4. Im Falle von Diebstahl des Leihobjektes muss der Kunde jedenfalls bei der örtlichen Polizeibehörde Anzeige erstatten.
  5. Im Falle Beschädigung des Leihobjektes aufgrund unsachgemässer Benützung oder teilweiser Beschädigung des Leihobjektes, wird die Reparatur dem Mieter vor Ort bei Rückgabe verrechnet. Es liegt dem Kunden frei, anhand der Quittung den bezahlten Schadensbetrag von seiner Versicherung einzuholen.
  6. Bike Sport Simplon GmbH nimmt sich das Recht, das Leihobjektes während der Vertragsdauer mit gleichwertigem Artikel auszutauschen sofern nötig. Jedoch ist eine Rückvergütung beim Tausch nicht möglich.
  7. Das Leihobjekt muss im Voraus bezahlt werden, wobei die Rückgabe je nach Mietdauer festgelegt ist. 1/2 Tag bis um 11:45 Uhr. 1 Tag bis um 18:00 Uhr, andernfalls wird auch der entsprechende folge Tag noch in Rechnung gestellt.
  8. Wird das Leihobjekt bei einem unserer Partnerhotels zur Rückgabe abgegeben, so nimmt sich Bike Sport Simplon GmbH das Recht, bis 3 Tage nach der Rückgabe auf anfällige Schäden zu prüfen und allenfalls in Rechnung zu stellen.
  9. Sollte das Leihobjekt, aus welchen Gründen auch immer, nicht pünktlich an den Vermieter (Bike Sport Simplon GmbH) zurückerstattet werden, so wird der Vermieter, nach Ablauf von 3 Tagen nach dem Rückgabetermin, Anzeige erstatten.
  10. Bei vorzeitiger Auflösung des Leihvertrages kann keine Rückvergütung der vereinbarten Leihgebühr erfolgen. Rückvergütungen werden ausschliesslich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung vorgenommen.
  11. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäss Ihren Angaben zur Person, einverstanden.
  12. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand entgegengenommen zu haben.
  13. Mit der Onlinebuchung ist der Mietvertrag zu obigen Bedingungen rechtsverbindlich abgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Bike Sport Simplon GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit dieser Bestimmung gekannt hätten. Bike Sport Simplon GmbH sowie der Kunde verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters, einen Versuch zur gütlichen Einigung zu unternehmen und dazu mindestens der Gegenpartei ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese Bestimmung sowie alle zugrundeliegenden Einzelverträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz Bike Sport Simplon GmbH zuständige Gericht.